Die Befugnisse des Verfassungsschutzes in NRW sollen massiv erweitert werden:
Anschläge wie in London werden aber nicht nur von ausländischen islamistischen Organisationen - z.B. Al-Qaida -, sondern auch von Staatsbürgern in deren eigenen Heimatländern ausgeübt, so genannten “home-grown terrorists”. “Daher müssen erstmals auch Auskunftsrechte für die Beobachtung inländische[r] terroristischer Bestrebungen geschaffen werden”, sagte der Innenminister [Wolf]. - Pressemitteilung
Ich kann mir schon förmlich vorstellen, welche “home-grown terrorists” damit gemeint sein sollen.
BMI Wolf sagte noch vor kurzer Zeit folgendes über die Entscheidung des BVG zur umstrittenen Rasterfahndung:
“Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich in Zukunft keine Sicherheitslücken”, betonte der Minister. Die Erfahrung mit der beanstandeten Rasterfahndung zeige, dass Terroristen kaum über Datenraster zu erfassen sind. Es gebe geeignetere Mittel, um die Gefahren, die durch islamistische Terroristen bestehen, wirksam und rechtlich zulässig abzuwehren. “Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz ist zu Recht unbeanstandet geblieben. Es bietet eine gute rechtliche Grundlage, um den islamistischen Terror zu bekämpfen”, so Wolf.
Was natürlich noch lange nicht heißt, dass gleiches für den Verfassungschutz gilt. Ja sicher.
Meiner Meinung sollte der Verfassungsschutz sich mal unsere Regierung vorknöpfen, damit dem Treiben endlich ein Ende gesetzt wird. Leider wird das wohl nicht passieren. Ich weiß nicht, ob das rechtlich überhaupt möglich wäre.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung verfassungsfeindlicher Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland ist. - Wikipedia
Update I: Das rabenhorst Blog führt das Thema näher aus:
[...] plant Wolf eine Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes mit dem Ziel, die Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen bis 2009 zu verlängern und die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf das verdeckte Eindringen in fremde Computer und die nachrichtendienstliche Überwachung von Websites zu erweitern. [...]
Update II: Silicon.de spricht vom legalisierten Hacken für den Verfassungsschutz.
Demnächst bleibt einem dann nur noch übrig, in sein LAN Honeypots, Bärenfallen und Selbstschussanlagen zu integrieren. Das wird ein Spaß. *argh*
Tags: verfassungsschutz, privacy, privatsphäre, überwachung