... und der Konsument kopiergeschützte Datenträger boykottiert, dann wird vielleicht auch die Unterhaltungsindustrie endlich merken, dass man ohne Einnahmen nicht überleben kann:
Heise: “žFranzösisches oberstes Gericht stärkt DVD-Kopierschutz“
Ich nahm bislang eigentlich an, dass es diesbezüglich in Frankreich besser aussähe ...
“žIn ihrer Begründung legen sie [Anm.: die Richter] dar, dass die Möglichkeit zur Privatkopie auch in Frankreich kein “absolutes Nutzerrecht” darstellt. Vielmehr handle es sich um “eine legale Ausnahme vom Urheberrecht”. Bei einer DVD könne ein Anspruch auf Privatkopien nun “angesichts der Risiken der neuen digitalen Umgebung hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes und der ökonomischen Bedeutung”, welche die Verwertung eines auf die Silberscheibe gebrannten Werkes für die Wiedereinspielung der Produktionskosten habe, nicht im Sinne des Urteils der Vorinstanz gewährt werden. Die Kassationsrichter berufen sich dabei ausdrücklich auf den so genannten Dreistufentest aus der Berner Urheberrechtsübereinkunft sowie die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Beide besagen, dass Privatkopien nicht die Norm sein dürfen, der normalen Werkverwertung nicht im Wege stehen und nicht übermäßig in die legitimen Interessen der Rechtehalter eingreifen dürfen.“
Bleibt zu hoffen, dass die hoffentlich eintretenden ökonomischen Auswirkungen dieser Konsumentengängelung diesen [Zutritt erst ab 18+] endlich die Augen öffnen! Aber das scheint Wunschdenken zu sein.
Tags: urheberrecht, frankreich, privatkopie