Man kann es nicht oft genug sagen: DRM-Angebote sollte man als Kunde immer meiden, sofern es geht. Man erwirbt damit keine Produkte, sondern nur das vom Anbieter aus verschiedensten Gründen widerrufbare Nutzungsrecht. Die Abhängigkeit gegenüber dem Anbieter durch DRM ist für jeden Kunden eine tickende Zeitbombe.
Insgesamt wurden 13 Spots für den Wettbewerb eingereicht und damit rund 18 Minuten Wahlwerbung für die Piratenpartei produziert. Mit dabei sind einige alte Bekannte, wie zum Beispiel der Spot zur Europawahl, aber auch viele komplett neue Spots. Auch viele qualitativ hochwertige Animationsfilme wurden eingesendet. Die Wettbewerbsbeiträge wurden bisher fast 60.000 Mal angesehen. Über 14.000 Bewertungen wurden abgegeben. Die Piratenpartei ruft alle Wähler auf, bis zum Ende der Abstimmungsphase weitere Stimmen abzugeben.
“Wir fordern volle und perfekte Gegenseitigkeit”, sagte EU-Justizkommissar Jacques Barrot. “Wir wollen ebenfalls Überwachungen durchführen und Daten, die in den USA gespeichert sind, nutzen können.”
Anwalt Stephan Schmidt, der Steganos in dieser Sache vertreten hat, begrüßte die Entscheidung des Landgerichts: “Die Kammer macht mit ihrem Beschluss deutlich, dass der Versuch, alle Nutzer eines Anonymisierungsdienstes zu kriminalisieren und damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu § 100 g StPO und § 113 TKG zu umgehen, nicht von Erfolg gekrönt sein kann.”
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