Ergänzend zu den erwähnten Gedankenverbrechen:
TP: Mehr Rechtsunsicherheit
[…] Das hyperaktive Bemühen, nicht nur konkrete Straftaten zu ahnden, sondern diese schon bestrafen zu wollen, wenn sie nur geplant sind, bewegt sich auf gefährlichem Terrain: Die Strafverfolgung wird grenzenlos in ein nicht näher definiertes Vorfeld verlagert und schafft Rechtsunsicherheit, da man nicht mehr genau weiß, wann welche Information der jederzeit legitimen staatsbürgerlichen Aufklärung nach § 86 Absatz 3 StGB dient oder verboten ist. […]
Update: Fefe lässt sich in seiner bekannt liebenswürdigen Art
über diesen Mist aus und verweist auf Netzpolitik, wo der
Entwurf zum BKA-Gesetz freundlicherweise veröffentlicht wurde, da die Regierung das scheinbar irgendwie versäumt hat – bestimmt ein Versehen.
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