Ein weiterer schöner Tag für die Grundrechte: “Zu unpräzise, zu weit gefasst, zu wenig grundrechtssensibel” – Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz sowie dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gefällt und dem massenhaften Scannen von Autokennzeichen eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig spart es nicht mit Kritik an der Legislative.
Das Urteil (oder kurz und knapp die Pressemitteilung) ist absolut lesenswert (zumindest was ich in Pause überflogen habe) – ob dadurch ein Umdenken in den Reihen der Überwachungsbefürworter stattfindet, darf allerdings getrost bezweifelt werden.
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