Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt. […] – heise online – Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz
Bin auf die Reaktionen unserer Bundestrojaner-Befürworter gespannt.
Hier noch weitere (Hintergrund-)Berichte und Reaktionen:
Interessant finde ich die kreative Gestaltung der Headlines bzw. Auslegung des Urteils.
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