[..] Insgesamt ist die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken laut der
Klageschrift formell rechts- und hierzulande verfassungswidrig. Zum
Schutz vor Fälschungen oder vor einer betrügerischen Verwendung von
Reisedokumenten sei sie dagegen nicht geeignet und somit nicht
erforderlich. Nur derjenige, dessen Fingerabdrücke nicht registriert
seien, “könne damit auch nicht verdächtigt oder erpresst werden”. Der
eingeschlagenen Weg führe dagegen zu einer globalen Sicherung von
Herrschaftsansprüchen ohne Recht. – heise online – Klage gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
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