[…] Ansonsten erinnern sie [Anm.: die Beschwerdeführer] unter anderem an das Urteil der Verfassungsrichter zur Rasterfahndung nach islamistischen “Schläfern” nach dem 11. September 2001. Darin heißt es, dass die Verfassung “grundrechtseingreifende Ermittlungen ‘ins Blaue hinein’ nicht zulässt”. Der Kfz-Kennzeichenabgleich stelle aber “im Kern einen Präzedenzfall einer allgemeinen, vorsorglichen Überwachung der Bevölkerung dar”. Erlaube man ihn, könne man auch etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke nicht mehr entgegentreten. […] heise online – Verfassungsgericht prüft Scanning von Kfz-Kennzeichen
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