Im Kampf gegen den Terrorismus setzt Schäuble auf Präventivmaßnahmen und will dabei die Unschuldsvermutung, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden begrenzt, aushebeln. Schäuble spreche davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne, schreibt der Stern: “Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.” – Heise online
Na klar. Man sollte wirklich verhindert, dass jemand
keinen Anschlag begeht …
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