Gute Nacht:
[...] Generell verteidigte die SPD-Politikerin den mit Begründung 200 Seiten umfassenden Entwurf
mit dem Hinweis, dass der Grundrechtsschutz der Betroffenen ausgebaut
würde. So soll das Vorhaben etwa den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des Kernbereichs
der privaten Lebensgestaltung bei verdeckten Observationen stärker
gewährleisten und die Benachrichtigung der Betroffenen verbessern.
Andererseits läutet der Vorstoß mit der Vorratsdatenspeicherung eine
Umkehr bestehender Datenschutzbestimmungen und die Aufgabe der
Unschuldsvermutung ein. [...] – Heise online
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