Das, wovor die ach so paranoiden Bürgerrechtler und Datenschützer gewarnt hatten, scheint nun einzutreten, wenn es nach dem Willen von Günther Krings geht, seines Zeichens Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform.
“Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen.” – Focus Artikel
Hieß es Anfangs noch, die Verbindungsdatenspeicherung diene nur der Verfolgung “žschwerer Verbrechen„ (
wir erinnern uns), so scheint man dieses Überwachungsinstrument nun auch gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen zu wollen:
heise online – CDU-Berichterstatter will Verbindungsdaten gegen Urheberrechtsverletzer einsetzen
Ich spare mir jeglichen Kommentar.
Update: Mehr zu dem Thema und auch zur E-Mail Überwachungsaffäre der CDU bei Gulli.
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