Könnte man fasst meinen, wenn man sich den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bek. der Computerkriminalität anschaut. Ein weiteres grandioses Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber besser wieder zu Papier und Stift oder der Schreibmaschine wechseln sollte, denn das mit den Computern, dem Internet usw. scheint er einfach nicht begreifen zu wollen. Solche schwammigen und unausgegorenen Gesetze können böse enden.
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